Verbot von Mikroplastik in Kosmetikprodukten

 

Präambel: Als Mikoplastik bezeichnet man Kunststoffpartikel, die kleiner als 5 Millimeter sind.

Synthetische Kunststoffteilchen, die in Körperpflegeprodukten wie Zahnpasta, Duschgel oder auch Gesichtscremes von der Kosmetikindustrie verwendet werden, um als Stabilisator in den Produkten zu wirken.

Für den Verbraucher sind diese Stoffe in Produkten fast nicht erkennbar. Mikroplastik gelangt mit Abwasser in Kläranlagen, die technisch meist nicht dazu in der Lage sind, diese herauszufiltern. Damit gelangt es unkontrolliert in unser Ökosystem. Dabei verunreinigt es nicht nur unsere Gewässer, durch die Aufnahme von Kleinstlebewesen gelangt es auch in unsere Nahrungskette. Weltweit ist Trinkwasser laut letzten Messungen erheblich durch Mikroplastik verunreinigt. Noch gibt es keine repräsentative Studie, welche gesundheitliche Auswirkungen es auf den Menschen hat. Tatsache ist, dass der Organismus der Weltmeere durch diese Verunreinigungen beschädigt wird und wir noch nicht die genauen Auswirkungen kennen.

 

Antrag: Wir fordern, dass innerhalb einer Übergangsfrist von 3 Jahren die Produktion von Kosmetika mit Mikroplastik in der Bundesrepublik Deutschland eingestellt wird. Dabei wollen wir einen Verzicht auf folgende Synthetische Stoffe: Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalat (PET), Nylon-12, Nylon-6, Polyurethan (PUR), Acrylates Copolymer AC), Acrylates Crosspolymer (ACS), Polyacrylat (PA), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polystyren (PS). Mit dem Ende der Übergangsfrist soll in der Bundesrepublik Deutschland der Verkauf wie die Herstellung für Kosmetika mit synthetischen Kunststoffen wie in der Aufstellung verboten werden. Des Weiteren soll die Bundesrepublik Deutschland in die Forschung von Filtersystemen investieren, welche Mikroplastik technisch herausfiltern können.