Finanz- und Beitragsordnung

I. Grundsatz und Stellung


1. Der Verband deckt seine Einnahmen mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuwendungen und sonstigen Einnahmen.

2. Es gilt das Prinzip: Die Satzung geht den Bestimmungen der Finanz- und Beitragsordnung immer voran.

3. Änderungen der Finanz- und Beitragsordnung können nur auf der Kreismitgliederversammlung erfolgen. Dies geschieht mit dem Stimmgewicht von Zweidritteln. Es gilt Satzung § 26 Absatz (1) und (2) dementsprechend.


II. BEITRAGSHÖHE


4. Der Jahresbeitrag beträgt einheitlich für jedes Mitglied 5,00 € monatlich (60,- € im Jahr). Es steht jedoch jedem Mitglied frei, einen höheren Beitrag zu entrichten.

 

5. Fördermitglieder entrichten einen finanziellen Beitrag. Die Höhe des Beitrags beträgt 5,00 € monatlich (60,00 € im Jahr). Es steht jedoch jedem Fördermitglied frei, einen höheren Beitrag zu entrichten.

 

6. Der Kreisschatzmeister kann ein ermäßigter Beitrag für Schüler, Auszubildende und Studenten die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben festlegen. Dabei ist der ermäßigte Beitrag mindestens 2,50 € monatlich (30,00 € im Jahr) zu erheben. Das Mitglied kann 14- tägig mit Nachweis unaufgefordert den ermäßigten Beitrag beim Kreisschatzmeister beantragen.

 

7. In Zeitraum einer bestehenden Probemitgliedschaft entfällt der Beitrag im Sinne der Satzung § 8, Absatz (1), (2) und (3).


III. VERFAHREN


8. Der Kreisschatzmeister erstellt mit Stichtag zum 15. März und 15 September eines jeden Geschäftsjahres eine Beitragsrechnung an jedes Mitglied. Der Kreisschatzmeister erstellt mit Stichtag zum 15. März eines jeden Geschäftsjahres eine Beitragsrechnung an jedes Fördermitglied.

 

9. Mitgliedsbeiträge werden startend mit dem Eintrittsdatum des folgenden Monats berechnet und erhoben.

 

10. Die Beitragszahlungen erfolgt durch Überweisung des Mitgliedes selbst. Auf Beschluss des Kreisvorstandes kann die Beitragszahlung im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen.

Das Mitglied ist selbst verantwortlich für die Korrektheit und Aktualität seiner Kontendaten.

Bei Rücklastschriften zum Beitragseinzug sind die anfallenden Kosten von Mitglied zusätzlich zum Beitrag zu tragen.

 

11. Der Beitragseinzug erfolgt bei jedem Mitglied halbjährlich und bei Fördermitgliedern jährlich in einem Geschäftsjahr. Die Beitragszahlung erfolgt immer mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Bei nicht Begleichung der Beitragszahlung erfolgt die erste und letzte Mahnung, dabei wird darauf hingewiesen, das bei der offenen Beitragsschuld innerhalb von weiteren 30 Tagen, die Stimm- und Antragsrechte des Mitgliedes bis Beitragszahlung ruhen, gegeben falls kommt es bei halbjährlichem Zahlungssäumnis zur Streichung als Mitglied. Es gilt die Satzung § 7 Absatz (5) und § 25 Absatz (4) dementsprechend.


IV. Ortsverbands – Anteil


12. Bei Gründung eines Ortsverbandes kann einmalig eine Gründungspauschale von höchstens 10,00 EUR bei den Mitgliedern der zur gründenden Gliederung erhoben werden. Der entsprechende Beschluss, mit der verpflichtenden Angabe des Verwendungszwecks obliegt dem Kreisvorstand.

 

13. Ein Ortsverband ist beteiligt an den Einnahmen des Kreisverbandes. Der finanzielle Anteil für Ortsverbände beträgt wie folgt:

 

a) für jedes zahlende Mitglied eines Ortsverbandes erhält der Ortsverband einmal jährlich 6,00 €.

 

b) für jedes zahlende Mitglied im Ortsverband, bei denen ein ermäßigter Beitrag erhoben wird, erhält der Ortsverband einmal jährlich 2,50 €.

 

c) bei einer bestehenden Probemitgliedschaft – entfällt der Anteil im Zeitraum der Probemitgliedschaft.

 

d) Fördermitgliedsbeiträge können nur auf den Ortsverband übertragen werden, sofern sie explizit von Fördermitgliedern des entsprechenden Ortsverbandes sind. Bei Aufnahme eines Fördermitglieds im Ortsverband, ist der Ortsvorstand unaufgefordert verpflichtet den Kreisschatzmeister darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

14. Der Kreisschatzmeister berechnet einmal jährlich mit dem Stichtag zum 30. Juni anhand des Mitgliederstandes des Ortsverbandes den finanziellen Anteil im Geschäftsjahr.

 

15. Der Kreisschatzmeister ist verpflichtet die Ausgaben eines Ortsverbandes entsprechend der Satzung § 25, Absatz (2) zu gewähren. Bei dem Verdacht der unsachgerechten Verwendung von Finanzmitteln der Ortsverbände kann der Kreisschatzmeister ein Veto erwirken. Im Zweifelsfall entscheidet der Kreisvorstand.

 

16. Ein Ortsverband kann beim Kreisvorstand bei höheren Ausgaben als ihr Einnahmenanteil ergibt, mit Begründung, weitere Finanzmittel beantragen. Der Kreisvorstand beschließt darüber, ob er weitere Finanzmittel zur Verfügung stellt.


V. Richtlinien


17. Der Kreisschatzmeister kann bei nicht näher geregelten Fragen Richtlinien zur detaillierten Ausführung der Finanz- und Beitragsordnung erlassen.


VI. Inkrafttreten


18. Die Finanz- und Beitragsordnung ist eine Neufassung vom 21. Januar 2022 und ersetzt die Finanz- und Beitragsordnung von der ersten gründenden Kreismitgliederversammlung vom 10. Februar 2017 in Freilassing.

19. In Fassung vom 15. Dezember 2022 durch die 12. Kreismitgliederversammlung in Traunstein beschlossen. Inkrafttreten am 1. Januar 2023.


Für Mitglieder Im KV Berchtesgadener Land – Traunstein gilt bei einer Mitgliedschaft im FDP Kreisverband Berchtesgadener Land oder im FDP Kreisverband Traunstein bis auf Widerruf, ein gesonderter Mitgliedsbeitrag:

  • FDP KV Berchtesgadener Land: Für Schüler 25,00€ im Jahr, für Studenten 50,00€ im Jahr.
  • FDP KV Traunstein: Für Schüler, Auszubildende und Studenten 48,00€ im Jahr.

Du hast Fragen zu unseren Finanzen?

Bei allen Fragen rund um die Finanzen der Jungen Liberalen Berchtesgadener Land – Traunstein steht Dir unser Kreisschatzmeister gerne zur Verfügung. Er verantwortet unsere Rechnungslegung und Buchhaltung. Seine Kontaktdaten findest Du hier.

 

Franz Farthofer

Kreisschatzmeister

Marktschellenberg

Aufgaben
- Verwaltung der Finanzen
- Spenden und Buchhaltung
- Betreuung der Fördermitglieder

- Kreisvorsitzender der FDP Berchtesgadener Land
- Stellvertretender Vorsitzender im Ortsverband der FDP Berchtesgadener Tal
- Schriftführer im Liberalen Mittelstand Bayern
Jahrgang
1993
Informationen ein-/ausblenden