Ein Kryptowährung für Europa,mit einem Grundrecht auf Bargeld!

Präambel: Die Digitalisierung ändert nachhaltig unser Leben in der Zukunft. Auch wir sollten uns vor allem mit der Eurozone beschäftigen. Wie zum Beispiel ein gesetzliches Zahlungsmittel, das auch online sichere Transaktionen gewährleistet. Schweden will als erstes Land der Welt eine eigene, staatlich kontrollierte Kryptowährung, die „E-Krone“, als ein ergänzendes, gesetzliches Zahlungsmittel einführen. Auf Basis der „Blockchain-Technologie“ mit der Bedingung, die Transaktionen in Echtzeit umzusetzen. Wir finden, dass so eine Technologie in der Eurozone von Vorteil wäre und auf Dauer für verschiedene Menschen notwendig werden kann. Natürlich müssen wir erst die Bedingungen zur Nutzung, sowie den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen. Es soll dabei die Sicherheit und Selbstbestimmung über Onlinetransaktionen von Geld oder Barzahlung für jeden Menschen garantiert bleiben.

 

Antrag: Die Staaten der Eurozone, vor allem durch den Einsatz der Bundesrepublik Deutschland, sollen in einem Pilotprojekt die Möglichkeiten der „Blockchain-Technologie“ in besonderer Weise zur Schaffung einer Kryptowährung erforschen und mit der Voraussetzung eines sicheren, ergänzenden Zahlungsmittels auf Grundlage des Euro-Wertkurses und Echtzeit-Transaktionen technisch weiterentwickeln.

Ziel ist es dabei, die monetäre Hoheit eines Währungsraums bei der Zentralbank zu belassen. Dies gilt insbesondere für Geldmengensteuerung etc.

Durch rein private Kryptowährungen besteht die Gefahr des Verlustes des politischen Einflusses der Zentralbank. Dies gilt es zu verhindern.

Des Weiteren fordern wir, dass der Besitz von Bargeld und das Recht auf freie Wahl der Bezahlmethode als elementares Menschenrecht in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen und in der Menschenrechtscharta der Europäischen Union zu verankern.